Gehörschutz
GEHÖRSCHUTZ
Das Gehör ist einer unserer wichtigsten Sinnesorgane. Es ist 24 Stunden am Tag im Einsatz und es schläft nie. Sein großer Feind ist der Lärm. Unter „Lärm“ werden alle Geräusche verstanden, die gesundheitsschädigend sind oder als unangenehm oder belästigend empfunden werden.
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Lärmschwerhörigkeit ist eine schleichende Krankheit. Sie entwickelt sich unbemerkt, tritt ohne Vorwarnung auf und ist unheilbar. Über 85 dB(A) bzw. 137 dB(C) muss Gehörschutz benutzt werden (§ 14 Abs. 1 VOLV). In diesen Fällen besteht für Arbeitnehmer/innen gesetzlich die Verpflichtung Gehörschutz zu benutzen.
Die Anforderungen an ein Gehörschutzmittel hängen von der jeweils betroffenen Person ab und deren Tätigkeit ab. Bei der Auswahl des Gehörschutzes ist auf die persönlichen Bedürfnisse der Mitarbeitenden zu achten. Für kurzzeitige Einsätze eignen sich Gehörschutzkapseln oder -bügel. Für eine längere Tragedauer und bei hohen Umgebungstemperaturen sind sie jedoch nicht geeignet. Gehörschutzstöpsel können bis zu 115 dB(A) verwendet werden (Herstellerhinweise beachten). Bei höheren Werten sind Kombinationen aus Stöpsel und Kapsel geeignet.
Die wichtigsten Auswahlkriterien sind:
– Passform und Tragkomfort
– Verfügbarkeit (immer griffbereit)
– Kombinationsmöglichkeit Helm, Schutzbrille, Atemschutz
Arten von Gehörschutz
Vorgeformte Gehörschutz-Stöpsel
Vorgeformte Gehörschutz-Stöpsel detektierbar
Wiederverwendbare Stöpsel
Wiederverwendbare Stöpsel detektierbar
Gehörschutzstöpsel mit festem Bügel
Gehörschutzstöpsel mit Band
angepasster Gehörschutzstöpsel
Kopf-, Nacken- oder Universalbügel Kapsel-Gehörschützer
Helm Kapsel-Gehörschützer
Aktive Kapsel-Gehörschützer
Kapsel-Gehörschützer mit Kommunikationseinrichtung
Schallschutzhelme
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